3. Juli 2025
Informationen Mobilgeräte
Die wesentlichen neuen Regelungen im Überblick:
- Grundsätzlich unzulässig ist die private Nutzung mobiler Endgeräte im Schulge-bäude und auf dem Schulgelände. Das Mitführen der Geräte bleibt gestattet.
- An weiterführenden Schulen (Sek. I und II) können Ausnahmeregelungen zur pri-vaten Nutzung in der Schulordnung getroffen werden – z. B. für definierte Aufent-haltsbereiche der Oberstufe.
- An Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen sind solche Ausnahmen nicht vorgesehen.
- Die unterrichtliche Nutzung digitaler Endgeräte bleibt weiterhin möglich – aus-schließlich auf Anweisung der Lehrkraft oder der Schule (z. B. im Rahmen der Me-dienbildung).
- Eine private Nutzung in begründeten Einzelfällen (z. B. aus medizinischen Gründen oder im Notfall) bleibt zulässig.
- Bei unzulässiger Nutzung kann das Gerät vorübergehend einbehalten werden – in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages. So ist gewährleistet, dass bei-spielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können.