SCHULREGELN UND INFORMATIONEN

An dieser Stelle wollen wir Sie über einige grundlegende Regeln und Vorgehensweisen, die in unserer Schule einheitlich und verbindlich gelten, informieren.

Das Hausaufgaben-Konzept an der Elsa-Brändström-Schule wird im Rahmen der Steuergruppen-Arbeit und in Gesamtkonferenzen derzeit evaluiert, neu diskutiert und überarbeitet.

So können Sie als Eltern ihre Kinder unterstützen:

  • Positives Interesse an den Hausaufgaben: regelmäßige Kontrolle und Würdigung, dass die Hausaufgaben gemacht sind
  • Keine Verbesserung von Hausaufgaben: Nur durch das Erkennen von Problemen und Analysen von Fehlern können die betreffenden Kinder auf angemessene Weise unterstützt werden
  • Bereitstellung eines günstigen Rahmens zur Erledigung (z.B. Arbeitsplatz)
  • Bereitstellung der notwendigen Arbeitsmittel, ohne die die Teilnahme am Unterricht nicht oder nur eingeschränkt möglich ist: Schulbücher, Sportsachen, Zeichenblock, Zirkel, Bleistift, Füller, … usw.

Rechtliche Vorgaben finden sich im Hausaufgabenerlass des HKM. Weitere Details sind der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“ zu entnehmen, einzusehen auf der Homepage des Hessischen Kultusministerium in der Rubrik „Schulrecht“.

Bisherige Hausaufgabenregelung

Auf dieser Seite möchten wir Sie über die bei uns gültige einheitliche und verbindliche Regelung für Hausaufgaben informieren.

Hausaufgaben (HA) sind unseres Erachtens ein notwendiger und unverzichtbarer Bestandteil der schulischen Arbeit. Die Erledigung der Hausaufgaben gehört zu den wichtigen Aufgaben und Pflichten der Schüler/-innen und trägt zu einem erfolgsorientierten Unterrichtsbesuch bei. Sie fließt in die Noten ein.

Zu den Hausaufgaben im weiteren Sinn gehören auch das Mitbringen und Bereitstellen von notwendigen Materialien, ohne die die Teilnahme am Unterricht nicht oder nur eingeschränkt möglich ist:

Schulbücher, Sportsachen, Zeichenblock, Zirkel, Bleistift, Füller, … usw.

Hausaufgaben sind wichtig für die

  • Festigung der im Unterricht gelernten Kenntnisse
  • Übung, Vertiefung und Anwendung der erworbenen Fähigkeiten/Fertigkeiten
  • Vorbereitung des Unterrichtes und Klassenarbeiten
  • Förderung der selbständigen Arbeit
  • Erziehung zu eigenverantwortlicher Arbeit

So können Sie als Eltern ihre Kinder unterstützen

  • regelmäßige Kontrolle
  • Bereitstellung eines günstigen Rahmens zur Erledigung (z.B. Arbeitsplatz)
  • Bereitstellung der notwendigen Arbeitsmittel
  • Positives Interesse an den Hausaufgaben

Unsere aktuelle Hausaufgaben – Regelung

Zeitlicher Umfang der Hausaufgaben

  • Klasse 1/2: i.d.R. bis zu einer halben Stunde
  • Klasse 3/4: i.d.R. bis zu einer dreiviertel Stunde*

*Diese zeitlichen Vorgaben finden sich in gleicher Form im Hausaufgabenerlass des HKM. Weitere Details sind der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“ zu entnehmen, einzusehen auf der Homepage des Hessischen Kultusministerium in der Rubrik „Schulrecht“.

Hausaufgaben am Wochenende und an Feiertagen

  • Über Wochenenden und an Feiertagen werden i.d.R. keine Hausaufgaben erteilt.
  • Über Ferien werden i.d.R. keine Hausaufgaben erteilt.

Kontrolle der Hausaufgaben/Schule

  • Hausaufgaben werden zumindest stichprobenweise regelmäßig kontrolliert und besprochen und können bewertet und benotet werden.

Maßnahmen bei Nichterledigung der Hausaufgaben

  • Nicht erledigte Hausaufgaben werden von allen Kollegen vermerkt. Bei Häufung dieser werden die Eltern in Kenntnis gesetzt.

Unser aktuelles Hausuafgabenkonzept entnehmen Sie bitte dieser Datei.

Was tun, wenn mein Kind erkrankt ist…

An dieser Stelle stellen wir Ihnen die Verordnung bei Verhinderung und Erkrankung einer Schülerin, eines Schülers vor und die dafür gefundene Umsetzungsregelung an unserer Schule, die Sie bitte dringend beachten möchten.

§2 (3) „Die Grundschulen sollen bei nicht bekannten Gründen des Fernbleibens unmittelbar nach Unterrichtsbeginn die Eltern von der Abwesenheit in Kenntnis setzen, damit diese gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen können. Sind die Eltern nicht zu erreichen, muss die Schule in Abwägung des Einzelfalls entscheiden, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren. In den Bildungsgängen der Mittelstufe kann entsprechend verfahren werden.“

Für uns als Schule heißt das, dass jede Lehrkraft zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde wissen muss, welches Kind entschuldigt fehlt und welches aus unbekannten Gründen. Dies stellt uns immer wieder vor eine große organisatorische Herausforderung. Nur mit Ihrer Mithilfe werden wir das verlässlich regeln können. Von daher erproben wir nun folgende Vorgehensweise:

Regelung an der Elsa-Brändström-Schule:

  1. Die Eltern des erkrankten Kindes rufen bei anderen Eltern der gleichen Klasse an.
  2. Diese schreiben dann eine formlose kurze Notiz auf einen kleinen Zettel oder in das Hausaufgabenheft ihres Kindes.
  3. Das Kind zeigt diese Notiz der Lehrkraft, die in der 1. Stunde unterrichtet.

Wichtig ist, dass zu Unterrichtsbeginn eine schriftliche Information vorliegen muss.

Die zu Unterrichtsbeginn unterrichtende Lehrkraft überprüft mit Stundenbeginn die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler. Liegt ein Fernbleiben aus nicht bekannten Gründen vor, also keine Mitschülerin/ kein Mitschüler kann eine schriftliche Notiz vorlegen, so ruft diese einmalig, die von Ihnen hinterlegte Nummer an. Sollten Sie nicht sofort erreicht werden können, melden wir umgehend das Fernbleiben aus nicht bekannten Gründen zu unserer Entlastung der Polizei. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie bei der bei uns hinterlegten Nummer, stets zwischen 08:00 und 08:30 Uhr zu erreichen sind.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und Ihre verlässliche Mithilfe!

Bleibt Ihr Kind nur wenige Tage vom Unterricht fern, geben Sie ihm an dem Tag, an dem es erstmals wieder die Schule besucht, eine schriftliche Entschuldigung mit. Sollte Ihr Kind länger erkrankt bleiben, benachrichtigen sie die Klassenleitung und senden uns bitte eine ärztliche Bescheinigung.

Meldepflicht

In Fällen ansteckender Krankheiten ist es wichtig, den Grund des Schulversäumnisses mitzuteilen. Dies gilt besonders für meldepflichtige Krankheiten wie

  • Scharlach
  • Meningitis
  • Keuchhusten
  • Masern
  • Meningkokken-Infektion
  • Mumps
  • Virushepatitis A oder E
  • Windpocken
  • Enteritis durch enterohämorrhagische E.coll (EHEC)
  • Kopfläuse* (bitte beachten Sie hierzu dringend unten stehenden Hinweis!)

Bitte halten Sie in einem solchen Fall auch die Geschwisterkinder zuhause, bis der Arzt bestätigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

*Hinweis: Sollten Sie feststellen, dass Ihr Kind von Läusen befallen ist, dann verständigen Sie bitte sofort die Schule/Klassenlehrer! Falsche Scham ist in diesem Fall fehl am Platz. Ihr Kind darf in der Zeit des Befalls nicht die Schule besuchen. Ihr Hausarzt oder die Apotheke geben Ihnen gute Bekämpfungshinweise. Die Schule benötigt nach Abschluss der häuslichen Behandlung eine schriftliche Bestätigung der Eltern, dass und mit welchem Mittel behandelt wurde. Diese Behandlung ist nach 7-9 Tagen zu wiederholen.

Unterrichtsbefreiung

Sollten Sie Ihr Kind aus triftigen Gründen für einige Stunden oder einen Tag vom Unterricht befreien wollen, so fragen Sie bitte vorher beim Klassenlehrer/in nach.

Informations-PDF-Krankmeldung

In der Schule gibt es viele Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Frau Schröder, Herr Weis, Integrationshelfer und Integrationshelferinnen, Betreuerinnen und Betreuer…

Möglichst alle sollen gerne in die Schule kommen und sich hier wohl fühlen können.

Wir alle wissen, dass Menschen unterschiedlich sind:

– die einen sind Kinder– die anderen sind Erwachsene
– die einen sind Mädchen– die anderen sind Jungen
– die einen sind groß– die anderen sind klein
– die einen sind schwach– die anderen sind stark
– die einen sind hier geboren– die anderen kommen aus einem fernen Land
– die einen sind ungeduldig– die anderen sind geduldig
– die einen arbeiten schnell– die anderen brauchen mehr Zeit
– die einen sind still– die anderen sind laut

Deshalb ist es wichtig, dass alle Kinder und Erwachsenen versuchen, Rücksicht zu nehmen und einander zu verstehen. Das gilt nicht nur in der Schule, sondern auch zu Hause, im Hort, auf dem Spielplatz und an anderen Orten.

Das Zusammensein in der Schule wird erleichtert, wenn alle einige Grundregeln beherzigen, etwa nach dem Satz:

„Was du nicht willst, das man dir tu, das füg‘ auch keinem andern zu.

„Huch“, sagen jetzt bestimmt einige, „so eine komische Sprache, was bedeutet denn das?“ Ganz einfach:

  • Du möchtest, dass alle nett und freundlich zu dir sind?

Dann sei auch du nett und freundlich zu den anderen.

  • Du möchtest, dass andere Rücksicht auf dich nehmen?

Dann nimm auch du Rücksicht auf die anderen.

  • Du möchtest, dass andere dir helfen?

Dann hilf auch du den anderen.

Ist doch gar nicht so schwer – oder? Versucht es einmal alleine!

  • Du möchtest gerecht behandelt werden?

Dann behandle andere gerecht.

  • Du möchtest, dass die anderen auf dein STOPP hören?

Dann beachte auch du das STOPP der anderen Kinder.

  • Du möchtest von anderen gelobt werden ?

Dann lobe …..

  • Du möchtest, dass andere dir zuhören?

Dann ……

  • Du möchtest beim Lernen und Spielen nicht gestört werden?

Dann ……….

  • Du möchtest nicht, dass andere dich mit schlimmen Wörtern beschimpfen?

Dann …….

  • Du möchtest nicht, dass andere dich ärgern?

Dann …….

  • Du möchtest nicht ausgelacht werden?

Dann …….

  • Du möchtest nicht bespuckt werden?

Dann ………

  • Du möchtest nicht, dass andere dir etwas wegnehmen?

Dann …….

  • Du möchtest nicht geschlagen, geschubst und getretenwerden?

Dann …….

Du merkst: Da wir alle dies nicht wollen, tue auch du es nicht!

  • Du möchtest mit anderen spielen und fröhlich sein?

Dann ……

Na also! Hast du verstanden wie das funktioniert? Sicherlich fallen dir weitere Beispiele ein.

Wenn sich das auch noch alle merken und sich daran halten könnten, dann ……..

Dennoch, manchmal lässt sich Streit nicht vermeiden!

Aber richtig streiten und versöhnen kann man lernen!

Wie das geht?

Sprecht in euren Klassen darüber.

Lernt und übt die STOPP-Regel.

Jetzt kommt noch etwas:

Einige Regeln, die dir helfen, dich im Schulhaus und auf dem Hof sicher und richtig zu verhalten, und die du dir deshalb auch gut merken solltest.

Im Treppenhaus und auf den Gängen:

  • In den Gängen und im Treppenhaus befinden sich häufig viele Kinder. Deshalb renne, drängele oder schubse dort bitte nicht.
  • Auf dem Weg zum Hof, zur Toilette und nach Schulschluss nimm bitte immer den kürzesten Weg ohne zu trödeln.
  • Das Treppenhaus ist kein Spielplatz. Bitte wirf nichts von der Treppe herunter und rutsche nicht auf dem Geländer.
  • Viele Kinder haben ihre Jacken und Schuhe auf den Fluren aufbewahrt. Nimm bitte nichts weg und verstecke es nicht.
  • In den Schaukästen und an den Wänden befinden sich Gegenstände und Bilder, die andere Kinder selbst hergestellt haben und auf die sie stolz sind. Nimm deshalb nichts weg und zerstöre nichts.

Auf dem Schulhof:

Fußball kannst du nur auf dem 2. Hof spielen. Auf dem vorderen und hinteren Hof kannst du mit dem Pausenspielzeug spielen, rennen und hüpfen, oder auch nur ruhig sitzen. Ausgeliehenes Spielzeug musst du nach der Pause wieder in die Klasse bringen. Jeder Jahrgang hat einen Fußball. Sollte der Ball verloren gehen, sag deiner Lehrerin oder deinem Lehrer Bescheid.

Es gibt zwei Fußballplätze:

A. GUTER PLATZ mit Stangen als Tore

B. Platz am Basketballkorb. Tore werden durch Körbe markiert.

Zeiten für den GUTEN PLATZ:

  • Kinder der 1. Klassen sowie Vorklasse und Kinder der 3. Klassen spielen in der 1. und 3. Woche eines Monats auf dem GUTEN PLATZ.
  • Kinder der 2. und 4. Klassen sind immer in der 2. und 4. Woche eines Monats dran.
  • In der 1. Hofpause spielen nur die Kinder der Vorklasse und der 1. und 2. Klassen Fußball.
  • In der 2. Hofpause spielen nur die Kinder der 3. und 4. Klassen Fußball auf beiden Plätzen.
  • Pro Jahrgang gibt es einen Fußball. Ein Schüler oder eine Schülerin pro Jahrgang ist für den Pausenball zuständig. Der Fußball wird nach der Pause wieder in die Klasse des Verantwortlichen zurück gebracht. Bei Ballverlust muss der Fußball vom Jahrgangsteam ersetzt werden. Die Fußballzuständigkeit wechselt monatlich.
  • Die Hofaufsicht entscheidet bei Nässe, ob gespielt werden kann. Bei Schnee und Eis kann grundsätzlich nicht gespielt werden
  • Bei Ballverlust darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Der Ballverlust muss der jeweiligen Klassenkraft mitgeteilt werden.
  • Wer das Spiel stört oder die Regeln verletzt, bekommt Fußballverbot.
  • Die Fußball spielenden Kinder sollten beachtet werden. Keiner sollte während des Spiels durch die Felder laufen.
  • Deine Orte zum Spielen darfst du dir aussuchen. Keine Klasse hat ein Recht auf einen bestimmten Platz. Kinder, die schon spielen, sollst du nicht verjagen.
  • Klettere nicht auf die Mauern und Zäune.
  • Die Hofaufsicht kann erlauben, dass sich einzelne Kinder in der Eingangshalle aufhalten.
  • In den Pausen darfst du nicht mit Schneebällen werfen, das ist zu gefährlich. Es ist aber schön, wenn du einen Schneemann oder etwas anderes aus Schnee baust. Was andere gebaut haben, sollst du bitte nicht zerstören.
  • Auf unserem Hof sollen sich alle wohlfühlen, bitte sorge dafür, dass er sauber bleibt.
  • Der Sand und der Rindenmulch sollen an ihrem Platz bleiben. Bitte verteile sie nicht auf dem Hof und im Haus.
  • Schütze die Beete und Pflanzen. Brich bitte keine Pflanzen ab und lege keine Ranzen oder Jacken auf die Beete.
  • In der Regenpause können wir uns im Klassenraum und auf dem Flur davor aufhalten.

In den Toilettenräumen:

  • Die Toiletten werden von vielen Kindern benutzt und jedes Kind möchte auf eine saubere Toilette gehen. Deshalb ist es wichtig, dass du immer abspülst und die Toilette und Wände sauber hältst.
  • Vergiss nicht das Händewaschen nach dem Toilettenbesuch.
  • Wirf nichts in die Toilette, das den Abfluss verstopfen kann.
  • Die Toilettenräume sind keine Spielplätze, auch du möchtest auf der Toilette ungestört sein.

Rund um die Schule:

  • Damit dir nichts passiert, darfst du während der Pause und des Unterrichts das Schulgelände nicht verlassen.
  • Sei auf dem Schulweg vorsichtig, achte auf den Verkehr und benutze die Zebrastreifen.
  • Achte bitte auch darauf, dass die anderen Kinder sicher in der Schule, dem Hort oder zu Hause ankommen.
  • Wenn du von fremden Menschen angesprochen wirst, sprich mit deinen Eltern oder Lehrerinnen. Erzähle ihnen darüber!

Pausenregeln für beide großen Hofpausen:

(Regenpause hat gesonderte Regeln)

  • Ich ziehe meine Jacke und meine Schuhe an und gehe den kürzesten Weg in den Schulhof.
  • Ich verbringe die ganze Pause auf dem Schulhof.
  • Ich denke daran, auch noch auf die Toilette zu gehen, wenn nötig.
  • Ich darf Pausenspielzeug mit auf den Hof nehmen und bringe es nach der Pause zurück.
  • Ich darf die Mauern, Zäune und Geländer nicht überschreiten. Sie sind die Grenze des Schulhofs zum Spielen.
  • Ich benutze die Seile nur zum Springen.
  • Ich lasse Stöcke liegen. Sie sind kein geeignetes Spielzeug für die große Pause.
  • Ich halte mich auch in der Pause an die Stopp-Regel.
  • Ich regele Streits alleine oder hole mir Hilfe bei anderen Kindern oder einer der beiden Aufsichten. Ich versuche alles schon auf dem Schulhof zu regeln.
  • Bei Verletzungen gehe ich zu den Schulsanitätern oder einer Aufsicht.
  • Ich darf und kann folgendes auf dem Schulhof spielen: fangen, verstecken, abwerfen, Basketball, Fußball (beachte gesonderte Regel), schaukeln (beachte gesonderte Regel), hangeln, klettern, rutschen, an der Turnstange, im Sand, Tischtennis…
  • Wenn es am Ende der Pause blinkt, gehe zügig und auf dem kürzesten Weg zurück in den Klassenraum. Spielzeug halte ich in der Hand.

Fußballregeln in den Pausen (in Kürze zusammengefasst):

Es gibt 2 Fußballplätze, die rotierend benutzt werden (siehe Plan). Nur dort darf Fußball gespielt werden. Die Jahrgänge spielen getrennt: In der 1. Pause nur die Kinder der VK und 1./2. Klassen, in der 2. Pause nur die Kinder der 3./4. Klassen. Pro Jahrgang gibt es einen Plastikfußball.

Schaukelregeln in den Pausen:

In der 1. Pause schaukeln Kinder der 3./4. Klasse, in der 2. Pause Kinder der VK und 1./2. Klasse (je versetzt zum Fußballlspielen). Es dürfen höchstens 4 Kinder gleichzeitig schaukeln, Wechsel z.B. nach Zählen bis 20.

Alle 4. Klassen haben eine Jonglierkiste im monatlichen Wechsel zur Verfügung.

Informationen zu Gestattungen

 

„Aus wichtigen Gründen kann das Staatliche Schulamt im Benehmen mit dem Schulträger den Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Schule gestatten. ….Eine Gestattung ist … bei Grundschülerinnen und -schülern erforderlich, die eine andere als die für sie zuständige Grundschule besuchen sollen,……

Der Antrag auf Gestattung ist über die örtlich zuständige Schule an das zuständige Staatliche Schulamt zu richten. Dieses klärt die Aufnahmekapazität der anderen Schule, prüft das Vorliegen eines wichtigen Grundes und stellt das Benehmen mit dem Schulträger her. Der Besuch einer anderen Schule als der örtlich zuständigen kann insbesondere aus folgenden wichtigen Gründen gestattet werden:

  • Die zuständige Schule ist aufgrund der Verkehrsverhältnisse nur unter besonderen Schwierigkeiten zu erreichen.
  • Der Besuch einer anderen Schule würde der oder dem Schulpflichtigen die Wahrnehmung des Berufsausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses erheblich erleichtern.
  • Es sprechen gewichtige pädagogische Gründe hierfür.
  • Es liegen besondere soziale Umstände vor.

…. Schülerinnen und Schüler haben die Schulpflicht durch den Besuch der Grundschule zu erfüllen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Die Schulbezirke bilden die Schulträger durch Satzung. Wird der Besuch einer anderen als der nach der gültigen Schulbezirkssatzung zuständigen Grundschule gewünscht, bedarf es einer Gestattung.“

(https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/schulbezirke/gestattungen)

  • Der Antrag auf Gestattung für Schulanfänger/innen ist grundsätzlich an der Grundschule im Wohnbezirk des Kindes zu stellen.
  • Die Grundschule im Schulbezirk/ Wohnort bleibt bis zum Bescheid durch das Staatliche Schulamt Frankfurt zuständig. Schnupper- und Hospitationstage erfolgen an der Schulbezirksschule.
  • Eine zusätzliche Anmeldung und/ oder ein Gespräch an der Wunschschule erfolgen nicht.
  • Dem Antrag sind alle notwendigen Unterlagen vollständig beizufügen, ansonsten behalten wir uns vor, den Antrag zurück an die Stammschule zu senden:

Arbeitsbescheinigung beider Elternteile bzw. des alleinerziehenden Elternteils, die die wöchentliche Arbeitszeit genau angibt (mindestens 19 Std./Woche)

und/ oder Nachweis über selbständige/freiberufliche Tätigkeit (Bsp. Kopie der Gewerbeanmeldung)

und/ oder Nachweis über Umschulungsmaßnahme beim Arbeitsamt oder VHS-Kurs (von – bis) oder bei Studium: Studienbescheinigung des erziehungsberechtigten Elternteils

Hortbescheinigung (mit definitiver Zusage) und schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten, dass im eigenen Schulbezirk kein Hortplatz zur Verfügung steht

und/oder Betreuungsnachweis der Betreuungsperson (ausgewiesen mit Fotokopie des Personalausweises Vorder- und Rückseite) und schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten, dass im eigenen Schulbezirk keine Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Nachweis über bevorstehenden Umzug (Kopie des Mietvertrages oder sonstiges)

Ärztliches Attest

Sonstiges

Hinweise:

  • Der Antrag auf Gestattung für Schulanfänger/innen ist grundsätzlich an der Grundschule im Wohnbezirk des Kindes zu stellen.
  • Die Grundschule im Schulbezirk/ Wohnort bleibt bis zum Bescheid durch das Staatliche Schulamt Frankfurt zuständig. Schnupper- und Hospitationstage erfolgen an der Schulbezirksschule.
  • Eine zusätzliche Anmeldung und/ oder ein Gespräch an der Wunschschule erfolgen nicht.

Bitte beachten Sie die Datei zur Sicherheit beim Sportunterricht.

Mit dem Formular bitten wir Sie uns wichtige Kontaktinformationen für Ihre Erreichbarkeit im Notfall mitzuteilen.

Bitte entnehmen Sie der  Datei wichtige Informationen zu Kopfläusen.

ÜBER UNS

Die Elsa-Brändström-Schule ist eine Grundschule für Kinder aus dem Stadtteil Westend. Wir freuen uns Ihnen unsere Schule mit ihren Schwerpunkten wie PEAK ONE  und INKLUSION vorstellen zu können.

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