Das Hausaufgaben-Konzept an der Elsa-Brändström-Schule wird im Rahmen der Steuergruppen-Arbeit und in Gesamtkonferenzen derzeit evaluiert, neu diskutiert und überarbeitet.
So können Sie als Eltern ihre Kinder unterstützen:
Rechtliche Vorgaben finden sich im Hausaufgabenerlass des HKM. Weitere Details sind der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“ zu entnehmen, einzusehen auf der Homepage des Hessischen Kultusministerium in der Rubrik „Schulrecht“.
Bisherige Hausaufgabenregelung
Auf dieser Seite möchten wir Sie über die bei uns gültige einheitliche und verbindliche Regelung für Hausaufgaben informieren.
Hausaufgaben (HA) sind unseres Erachtens ein notwendiger und unverzichtbarer Bestandteil der schulischen Arbeit. Die Erledigung der Hausaufgaben gehört zu den wichtigen Aufgaben und Pflichten der Schüler/-innen und trägt zu einem erfolgsorientierten Unterrichtsbesuch bei. Sie fließt in die Noten ein.
Zu den Hausaufgaben im weiteren Sinn gehören auch das Mitbringen und Bereitstellen von notwendigen Materialien, ohne die die Teilnahme am Unterricht nicht oder nur eingeschränkt möglich ist:
Schulbücher, Sportsachen, Zeichenblock, Zirkel, Bleistift, Füller, … usw.
Hausaufgaben sind wichtig für die
So können Sie als Eltern ihre Kinder unterstützen
Unsere aktuelle Hausaufgaben – Regelung
Zeitlicher Umfang der Hausaufgaben
*Diese zeitlichen Vorgaben finden sich in gleicher Form im Hausaufgabenerlass des HKM. Weitere Details sind der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“ zu entnehmen, einzusehen auf der Homepage des Hessischen Kultusministerium in der Rubrik „Schulrecht“.
Hausaufgaben am Wochenende und an Feiertagen
Kontrolle der Hausaufgaben/Schule
Maßnahmen bei Nichterledigung der Hausaufgaben
Unser aktuelles Hausuafgabenkonzept entnehmen Sie bitte dieser Datei.
Was tun, wenn mein Kind erkrankt ist…
An dieser Stelle stellen wir Ihnen die Verordnung bei Verhinderung und Erkrankung einer Schülerin, eines Schülers vor und die dafür gefundene Umsetzungsregelung an unserer Schule, die Sie bitte dringend beachten möchten.
§2 (3) „Die Grundschulen sollen bei nicht bekannten Gründen des Fernbleibens unmittelbar nach Unterrichtsbeginn die Eltern von der Abwesenheit in Kenntnis setzen, damit diese gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen können. Sind die Eltern nicht zu erreichen, muss die Schule in Abwägung des Einzelfalls entscheiden, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren. In den Bildungsgängen der Mittelstufe kann entsprechend verfahren werden.“
Für uns als Schule heißt das, dass jede Lehrkraft zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde wissen muss, welches Kind entschuldigt fehlt und welches aus unbekannten Gründen. Dies stellt uns immer wieder vor eine große organisatorische Herausforderung. Nur mit Ihrer Mithilfe werden wir das verlässlich regeln können. Von daher erproben wir nun folgende Vorgehensweise:
Regelung an der Elsa-Brändström-Schule:
Wichtig ist, dass zu Unterrichtsbeginn eine schriftliche Information vorliegen muss.
Die zu Unterrichtsbeginn unterrichtende Lehrkraft überprüft mit Stundenbeginn die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler. Liegt ein Fernbleiben aus nicht bekannten Gründen vor, also keine Mitschülerin/ kein Mitschüler kann eine schriftliche Notiz vorlegen, so ruft diese einmalig, die von Ihnen hinterlegte Nummer an. Sollten Sie nicht sofort erreicht werden können, melden wir umgehend das Fernbleiben aus nicht bekannten Gründen zu unserer Entlastung der Polizei. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie bei der bei uns hinterlegten Nummer, stets zwischen 08:00 und 08:30 Uhr zu erreichen sind.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und Ihre verlässliche Mithilfe!
Bleibt Ihr Kind nur wenige Tage vom Unterricht fern, geben Sie ihm an dem Tag, an dem es erstmals wieder die Schule besucht, eine schriftliche Entschuldigung mit. Sollte Ihr Kind länger erkrankt bleiben, benachrichtigen sie die Klassenleitung und senden uns bitte eine ärztliche Bescheinigung.
Meldepflicht
In Fällen ansteckender Krankheiten ist es wichtig, den Grund des Schulversäumnisses mitzuteilen. Dies gilt besonders für meldepflichtige Krankheiten wie
Bitte halten Sie in einem solchen Fall auch die Geschwisterkinder zuhause, bis der Arzt bestätigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
*Hinweis: Sollten Sie feststellen, dass Ihr Kind von Läusen befallen ist, dann verständigen Sie bitte sofort die Schule/Klassenlehrer! Falsche Scham ist in diesem Fall fehl am Platz. Ihr Kind darf in der Zeit des Befalls nicht die Schule besuchen. Ihr Hausarzt oder die Apotheke geben Ihnen gute Bekämpfungshinweise. Die Schule benötigt nach Abschluss der häuslichen Behandlung eine schriftliche Bestätigung der Eltern, dass und mit welchem Mittel behandelt wurde. Diese Behandlung ist nach 7-9 Tagen zu wiederholen.
Unterrichtsbefreiung
Sollten Sie Ihr Kind aus triftigen Gründen für einige Stunden oder einen Tag vom Unterricht befreien wollen, so fragen Sie bitte vorher beim Klassenlehrer/in nach.
In der Schule gibt es viele Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Frau Schröder, Herr Weis, Integrationshelfer und Integrationshelferinnen, Betreuerinnen und Betreuer…
Möglichst alle sollen gerne in die Schule kommen und sich hier wohl fühlen können.
Wir alle wissen, dass Menschen unterschiedlich sind:
– die einen sind Kinder | – die anderen sind Erwachsene |
– die einen sind Mädchen | – die anderen sind Jungen |
– die einen sind groß | – die anderen sind klein |
– die einen sind schwach | – die anderen sind stark |
– die einen sind hier geboren | – die anderen kommen aus einem fernen Land |
– die einen sind ungeduldig | – die anderen sind geduldig |
– die einen arbeiten schnell | – die anderen brauchen mehr Zeit |
– die einen sind still | – die anderen sind laut |
Deshalb ist es wichtig, dass alle Kinder und Erwachsenen versuchen, Rücksicht zu nehmen und einander zu verstehen. Das gilt nicht nur in der Schule, sondern auch zu Hause, im Hort, auf dem Spielplatz und an anderen Orten.
Das Zusammensein in der Schule wird erleichtert, wenn alle einige Grundregeln beherzigen, etwa nach dem Satz:
„Was du nicht willst, das man dir tu, das füg‘ auch keinem andern zu.“
„Huch“, sagen jetzt bestimmt einige, „so eine komische Sprache, was bedeutet denn das?“ Ganz einfach:
Dann sei auch du nett und freundlich zu den anderen.
Dann nimm auch du Rücksicht auf die anderen.
Dann hilf auch du den anderen.
Ist doch gar nicht so schwer – oder? Versucht es einmal alleine!
Dann behandle andere gerecht.
Dann beachte auch du das STOPP der anderen Kinder.
Dann lobe …..
Dann ……
Dann ……….
Dann …….
Dann …….
Dann …….
Dann ………
Dann …….
Dann …….
Du merkst: Da wir alle dies nicht wollen, tue auch du es nicht!
Dann ……
Na also! Hast du verstanden wie das funktioniert? Sicherlich fallen dir weitere Beispiele ein.
Wenn sich das auch noch alle merken und sich daran halten könnten, dann ……..
Dennoch, manchmal lässt sich Streit nicht vermeiden!
Aber richtig streiten und versöhnen kann man lernen!
Wie das geht?
Sprecht in euren Klassen darüber.
Lernt und übt die STOPP-Regel.
Jetzt kommt noch etwas:
Einige Regeln, die dir helfen, dich im Schulhaus und auf dem Hof sicher und richtig zu verhalten, und die du dir deshalb auch gut merken solltest.
Im Treppenhaus und auf den Gängen:
Auf dem Schulhof:
Fußball kannst du nur auf dem 2. Hof spielen. Auf dem vorderen und hinteren Hof kannst du mit dem Pausenspielzeug spielen, rennen und hüpfen, oder auch nur ruhig sitzen. Ausgeliehenes Spielzeug musst du nach der Pause wieder in die Klasse bringen. Jeder Jahrgang hat einen Fußball. Sollte der Ball verloren gehen, sag deiner Lehrerin oder deinem Lehrer Bescheid.
Es gibt zwei Fußballplätze:
A. GUTER PLATZ mit Stangen als Tore
B. Platz am Basketballkorb. Tore werden durch Körbe markiert.
Zeiten für den GUTEN PLATZ:
In den Toilettenräumen:
Rund um die Schule:
Pausenregeln für beide großen Hofpausen:
(Regenpause hat gesonderte Regeln)
Fußballregeln in den Pausen (in Kürze zusammengefasst):
Es gibt 2 Fußballplätze, die rotierend benutzt werden (siehe Plan). Nur dort darf Fußball gespielt werden. Die Jahrgänge spielen getrennt: In der 1. Pause nur die Kinder der VK und 1./2. Klassen, in der 2. Pause nur die Kinder der 3./4. Klassen. Pro Jahrgang gibt es einen Plastikfußball.
Schaukelregeln in den Pausen:
In der 1. Pause schaukeln Kinder der 3./4. Klasse, in der 2. Pause Kinder der VK und 1./2. Klasse (je versetzt zum Fußballlspielen). Es dürfen höchstens 4 Kinder gleichzeitig schaukeln, Wechsel z.B. nach Zählen bis 20.
Alle 4. Klassen haben eine Jonglierkiste im monatlichen Wechsel zur Verfügung.
Informationen zu Gestattungen
„Aus wichtigen Gründen kann das Staatliche Schulamt im Benehmen mit dem Schulträger den Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Schule gestatten. ….Eine Gestattung ist … bei Grundschülerinnen und -schülern erforderlich, die eine andere als die für sie zuständige Grundschule besuchen sollen,……
Der Antrag auf Gestattung ist über die örtlich zuständige Schule an das zuständige Staatliche Schulamt zu richten. Dieses klärt die Aufnahmekapazität der anderen Schule, prüft das Vorliegen eines wichtigen Grundes und stellt das Benehmen mit dem Schulträger her. Der Besuch einer anderen Schule als der örtlich zuständigen kann insbesondere aus folgenden wichtigen Gründen gestattet werden:
…. Schülerinnen und Schüler haben die Schulpflicht durch den Besuch der Grundschule zu erfüllen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Die Schulbezirke bilden die Schulträger durch Satzung. Wird der Besuch einer anderen als der nach der gültigen Schulbezirkssatzung zuständigen Grundschule gewünscht, bedarf es einer Gestattung.“
(https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/schulbezirke/gestattungen)
Arbeitsbescheinigung beider Elternteile bzw. des alleinerziehenden Elternteils, die die wöchentliche Arbeitszeit genau angibt (mindestens 19 Std./Woche)
und/ oder Nachweis über selbständige/freiberufliche Tätigkeit (Bsp. Kopie der Gewerbeanmeldung)
und/ oder Nachweis über Umschulungsmaßnahme beim Arbeitsamt oder VHS-Kurs (von – bis) oder bei Studium: Studienbescheinigung des erziehungsberechtigten Elternteils
Hortbescheinigung (mit definitiver Zusage) und schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten, dass im eigenen Schulbezirk kein Hortplatz zur Verfügung steht
und/oder Betreuungsnachweis der Betreuungsperson (ausgewiesen mit Fotokopie des Personalausweises Vorder- und Rückseite) und schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten, dass im eigenen Schulbezirk keine Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Nachweis über bevorstehenden Umzug (Kopie des Mietvertrages oder sonstiges)
Ärztliches Attest
Sonstiges
Hinweise:
Bitte beachten Sie die Datei zur Sicherheit beim Sportunterricht.
Mit dem Formular bitten wir Sie uns wichtige Kontaktinformationen für Ihre Erreichbarkeit im Notfall mitzuteilen.
Bitte entnehmen Sie der Datei wichtige Informationen zu Kopfläusen.
Die Elsa-Brändström-Schule ist eine Grundschule für Kinder aus dem Stadtteil Westend. Wir freuen uns Ihnen unsere Schule mit ihren Schwerpunkten wie PEAK ONE und INKLUSION vorstellen zu können.