3. Juli 2025

Informationen Mobilgeräte

Von Nicole Popp-hett

Die wesentlichen neuen Regelungen im Überblick:

  • Grundsätzlich unzulässig ist die private Nutzung mobiler Endgeräte im Schulge-bäude und auf dem Schulgelände. Das Mitführen der Geräte bleibt gestattet.
  • An weiterführenden Schulen (Sek. I und II) können Ausnahmeregelungen zur pri-vaten Nutzung in der Schulordnung getroffen werden – z. B. für definierte Aufent-haltsbereiche der Oberstufe.
  • An Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen sind solche Ausnahmen nicht vorgesehen.
  • Die unterrichtliche Nutzung digitaler Endgeräte bleibt weiterhin möglich – aus-schließlich auf Anweisung der Lehrkraft oder der Schule (z. B. im Rahmen der Me-dienbildung).
  • Eine private Nutzung in begründeten Einzelfällen (z. B. aus medizinischen Gründen oder im Notfall) bleibt zulässig.
  • Bei unzulässiger Nutzung kann das Gerät vorübergehend einbehalten werden – in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages. So ist gewährleistet, dass bei-spielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können.